Neues vom Sozialverband OV Satrup: Klage gegen Anpassung der Regelsätze

Tue, was sich in deinem Herzen richtig anfühlt, kritisiert wirst du so oder so. (Eleanor Roosevelt).
Gemeinsam statt einsam! Am 2. September 2022 trafen wir uns zum Frühstücksbüfett in der Alten Schule in Satrup. Bei guter Stimmung und angeregten Gesprächen haben sich die Teilnehmer das lecker angerichtete Frühstück gut schmecken lassen.
Wir treffen uns wieder im nächsten Monat am Freitag, d. 7. Oktober 2022 um 9 Uhr.
Angesichts explodierender Teuerungsraten klagen der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) gemeinsam gegen die Anpassung der Regelsätze für sieben Millionen Menschen, die Grundsicherung im Alter und Hartz IV beziehen. „Die Bundesregierung verstößt mit der Anhebung um drei – und für Kinder sogar nur um zwei Euro gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Daran ändern auch die einmaligen Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für Kinder in Grundsicherung nichts. Sie verpuffen angesichts der steigenden Kosten“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer. Beide Verbände wollen daher nun in Musterstreitverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen. Dieses soll klären, ob der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren.
Sie berufen sich dabei auf zwei Urteile aus 2010 und 2014. Dort heißt es unter anderem: „Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetz-geber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.“ (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL
10/12 ua, Rn. 144).
Das aber, so die beiden Sozialverbände, habe die Bundesregierung getan, als sie die Regelsätze für die Grundsicherung im Alter und Hartz IV Anfang des Jahres um nur 0,76 Prozent angehoben hat. Zu dieser Zeit stieg die Inflationsrate bereits seit Monaten. Inzwischen ist sie auf fast acht Prozent gestiegen. „Die Bundesregierung verstößt damit gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, kritisiert Bauer.
Vorankündigung: Am Samstag, d. 26. November 2022 findet um 15 Uhr in der Gaststätte „Satrup-Krog“ die Weihnachtsfeier des Ortsverbands statt. Eingeladen sind alle Mitglieder und Gäste!
Der Vorstand vom Ortsverband Satrup grüßt alle Mitglieder und Freunde herzlich und wünscht alles Gute, besonders Gesundheit!
Erna Anstett-Wünsch

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