
Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß, nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt. (Unbekannt)
Gemeinsam statt einsam! Wir treffen uns zum nächsten gemeinsamen Frühstück am Freitag, den 2. Dezember 2022, um 9 Uhr in der Alten Schule in Satrup. Alle sind eingeladen!
Am Samstag, d. 26. November 2022, findet um 15 Uhr in der Gaststätte „Satrup-Krog“ die Weihnachtsfeier des Ortsverbands statt. Kostenbeitrag für Mitglieder 10 € und für Gäste
13 €. Nach der Kaffeetafel singt der Chor Kibajoto. Anmeldungen bei: 04633-1577 (Christiansen), 04631-4019968 (Anstett-Wünsch) und 0151-70869603 (Reimer). Herzlich eingeladen sind alle Mitglieder und Gäste!
Liebe Mitglieder! Wer hat einen Gutschein (z. B. von Bromberg) anläßlich eines Jubiläums vom Sozialverband erhalten und hat diesen noch nicht eingelöst? Bitte lösen Sie den Gutschein schnellstmöglich ein.
Notsignal „Mayday“: Die Herkunft des Notrufs ist recht interessant. Heute ist der englische Ausdruck „Mayday“ als Hilferuf im Sprechfunk weltweit anerkannt. Woher wurde dieser Begriff als Notsignal verwendet? Alles begann mit einem Missverständnis. Per Funk rief ein französischer Pilot um Hilfe. Dessen „M`aidez“ („Helft mir“) klang in den Ohren englischer Flieger wie „mayday“. Zwar klärte sich der Irrtum bald auf, aber dessen ungeachtet setzte sich „MayDay“ als internationaler Notruf durch.
Entlastungsbetrag: Als sogenannter Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige bis zu 125 € im Monat für Unterstützung im Haushalt erhalten und an ihre Helfer*innen auszahlen. Bei Pflegegrad 1 kommen auch Personen aus dem nahen Umfeld infrage. Der Entlastungsbetrag ergänzt ambulante und teilstationäre Pflegeleistungen um Hilfen im Haushalt. Alle mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben, haben Anspruch auf 125€ im Monat. Diese werden gegen Rechnung oder Quittung von der Pflegekasse erstattet. Doch sind auch „nachbarschaftliche Hilfen“ abrechenbar, nicht als Lohn oder Honorar, sondern als Anerkennung, denn laut SGBXI ist das ein Ehrenamt. „Nachbarschaftshelfer“ kann jede volljährige Person sein. Es gilt: Sie darf nicht im selben Haushalt leben, nicht 1. oder 2. Grades verwandt oder verschwägert sein und nicht die Pflegeperson sein. Sie muss einen anerkannten Kurs oder eine Info-Veranstaltung belegen, sich registrieren lassen, je nach „Rahmenregelung“ des Bundeslandes. Im konkreten Fall muss man sich immer vorher bei seiner Kasse absichern.
Der Vorstand vom Ortsverband Satrup grüßt alle Mitglieder und Freunde herzlich und wünscht alles Gute, besonders Gesundheit!
Erna Anstett-Wünsch
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