Sozialverband OV Satrup: Aktuelle Urteile

„Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut“, sagte einst Laotse.

Was zählt bei HARTZ-IV-Bezug als Einkommen? Jobcenter dürfen Kontoauszüge sehen und bis zu zehn Jahre lang speichern (bis auf wesentliche Daten geschwärzt) oder verarbeiten. Das gilt, wenn keine anderen Mittel einer Person zur Verfügung stehen, um herauszufinden, welche Einnahmen die Person tatsächlich hat. Das ist erheblich für die Frage, ob Leistungen zustehen und wenn ja, in welcher Höhe (BSG, B 14 AS 7-19 R). Arbeitslosengeld II darf neben einem privaten Kredit bezogen werden. Das Bundessozialgericht hat entschie-den, dass ein Privatdarlehen „als nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung“ nicht als Einkommen bewertet werden dürfe. Das bedeutet, dass ein solches Darlehen bei der Frage nach dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht angerechnet werden darf. (BSG, B 4 AS 30/20 R).
Ein Sofortbonus vom Stromanbieter wird als Einkommen angerechnet. Wenn jemand Arbeitslosengeld II empfängt und einen „Sofortbonus“ von dem Stromanbieter erhält, zu dem er oder sie gewechselt hat, so darf das Jobcenter diesen Bonus auf die Arbeitslosengeld-II-Zahlung anrechnen. Ein Sofortbonus, der Neukunden unabhängig vom Verbrauch als „Lockmittel“ gezahlt wird, steht dem Klagenden als Einkommen frei zur Verfügung (BSG, B4 AS 14/20 R).
Krankenkasse zahlt auch für „einfachste“ Pflege: Bewohner*innen vom ambulanten Senioren- und Demenzwohngruppen haben gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Leistungen der einfachsten Pflege wie das Anziehen von Kompressionsstrümpfen und das Messen des Blutzuckers. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und diese Leistung nicht zum Umfang des abgeschlossenen Betreuungsvertrages zählen. Entsprechende Urteile des Bayrischen Landessozialgerichts: (AZ. L5KR402/19, L5KR403/19, L5KR404/19).
Gemeinsam statt einsam. Das gemeinsame Frühstück kann bald starten und ist in Planung. Vom Gesund-heitsamt sind die Bedingungen vorgegeben. Auf der nächsten Vorstandssitzung im Juni wird besprochen, wie diese Vorgaben umgesetzt werden können.
Der Vorstand vom Ortsverband Satrup grüßt alle herzlich, wünscht eine gute Zeit und beste Gesundheit!
Erna Anstett-Wünsch

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