Straßenreinigung: Pflicht der Anwohner

Die Gemeinde Schnarup-Thumby erinnert die Einwohner erneut daran, die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung zu beachten, um die Gemeinde sauber und sicher zu halten. Diese Satzung legt fest, dass Anwohner dazu verpflichtet sind, nicht nur die Gehwege, sondern auch Rinnsteine, Gräben, Trenn-, Rand- und Sicherheitsstreifen an ihrem Grundstück von Unrat und Wildkräutern zu säubern. Insbesondere in der Herbstsaison ist dies von großer Bedeutung.
Die Straßenreinigungssatzung hat das Ziel, die Sauberkeit und Sicherheit unserer Straßen zu gewährleisten. Die Reinigung von Rinnsteinen, Gräben und den verschiedenen Streifen entlang der Straßen hilft, Staus und Überflutungen bei Regenfällen zu verhindern. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, dass unsere Gehwege und Straßen von Unrat und Wildkräutern befreit sind, was nicht nur das Erscheinungsbild, sondern auch die Sicherheit für alle Bürger erhöht.
Mit dem nahenden Winter ist es von entscheidender Bedeutung, die Gehwege vor dem eigenen Grundstück von Schnee zu räumen und bei Eisglätte zu streuen, um Unfälle zu vermeiden. Dies dient nicht nur der Sicherheit der Fußgänger, sondern erleichtert auch den Zugang für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Die Gemeindeverwaltung appelliert eindringlich an alle Bewohner von Schnarup-Thumby, ihren Verpflichtungen gemäß der Straßenreinigungssatzung nachzukommen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um unsere Gemeinde sauber und sicher zu halten. Verstöße gegen die Satzung können mit Bußgeldern geahndet werden. Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, dass Schnarup-Thumby ein angenehmer und sicherer Ort zum Leben bleibt.
Im Auftrag der Gemeindevertretung
Markus Kruse

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